Steuerberaterkanzlei Dommnick

Leistung

Gerne informiere ich in einem Erstgespräch über mein Leistungsspektrum und das dem Einzelfall angemessene Honorar. Allgemein, also unabhängig vom Einzelfall, informiere ich im nachfolgenden Punkt "Honoar" über das Entgelt des Steuerberaters.

Honorar

Steuerberater sind an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Einschlägig ist die StBGebV für Steuerberatung im engeren Sinne. Dazu gehören gemäß § 33 Steuerberatergesetz (StBerG) die Beratung und die Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten. Für weitere Tätigkeiten, z. B. Unternehmensberatung, gelten andere Vorschriften, zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). 

Auf der Homepage der Steuerberaterkammer Köln (www.stbk-koeln.de) bzw. der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) können Sie das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) einsehen und ausdrucken. Entsprechende Links finden Sie auf der Seite "Impressum (TMG/DIV)".

Berechnungsbeispiele und weitere grundlegende Informationen zu den Steuerberatergebühren entnehmen Sie bitte einem Faltblatt der Bundessteuerberaterkammer. Bitte benutzen Sie dazu diesen Link .

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